Der Verbandsvorsteher führt die Beschlüsse der Verbandsversammlung aus und ist Vorgesetzter der Dienstkräfte des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach. Er vertritt den Verband in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Vorgängen. Außerdem regelt er mit Zustimmung des Betriebsausschusses die Geschäftsverteilung der Betriebsleitung. Die Beschäftigten werden von ihm im Einvernehmen mit dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung eingestellt, eingruppiert und entlassen.
Der Verbandsvorsteher und ein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der zum Zweckverband gehörenden Gemeinden gewählt. Sie dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören, nehmen jedoch ohne Stimmberechtigung an den Sitzungen teil.
Verbandsvorsteher des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach: Bernd Goffart; Bürgermeister Gemeinde Simmerath
Stellv. Verbandsvorsteherin des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach: Frau Dr. Carmen Krämer; Bürgermeisterin Stadt Monschau
Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.
Vorsitzender der Verbandsversammlung: Jochen Weiler
1. Stellvertreter: Jorma Klaus
2. Stellvertreter: Ingo Esser
Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder (Mitglieder der Verbandsversammlung). Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Im übrigen bemisst sich die Zahl der von den Mitgliedsgemeinden zu entsendenden Vertretern nach der Zahl der durch den Verband versorgten Einwohner in den Mitgliedsgemeinden. Maßgebend sind hierfür die letzten veröffentlichten Mitteilungen des Statistischen Landesamtes NW. Falls das Statistische Landesamt keine Zahlen über den Einwohnerstand von Ortsteilen angeben kann, werden die Angaben der Mitgliedsgemeinden zu Grunde gelegt.
Laut Verbandsversammlung entsenden Mitgliedsgemeinden mit einer Anzahl versorgter Einwohner von:
Anzahl Einwohner | Anzahl Vertreter |
---|---|
1.001 - 3.000 | insgesamt zwei Vertreter |
3.001 - 6.000 | insgesamt drei Vertreter |
6.001 - 10.000 | insgesamt vier Vertreter |
10.001 - 15.000 | insgesamt fünf Vertreter |
15.001 - 20.000 | insgesamt sechs Vertreter |
über 20.001 | insgesamt sieben Vertreter |
Die Verbandsversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten, die in entsprechender Anwendung der Gemeindeordnung NW nicht übertragen werden können. Sie fasst Beschlüsse, soweit nach dieser Satzung die Beschlussfassung nicht dem Betriebsausschuss vorbehalten ist oder auf ihn übertragen wurde. Ausnahme sind hier Angelegenheiten, deren alleinige Zuständigkeit auf den Verbandsvorsteher oder die Betriebsleitung entfallen.
Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über:
Des weiteren zählen zu den Aufgaben der Verbandsversammlung die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses und die Wahl des Verbandsvorstehers.
Die Verbandsversammlung ist Dienstvorgesetzter des Verbandsvorstehers und kann ihn bei gegebenem Anlass abberufen.
Der Betriebsausschuss setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen. Hinzu kommt die Anzahl der erforderlichen Vertreter der Beschäftigten gemäß § 114 Abs. 3 GO NW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen).
Jede Mitgliedsgemeinde erhält mindestens einen Sitz im Betriebsausschuss. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen der Verbandsversammlung angehören.
Vorsitzender des Betriebsausschusses: Benno Palm
1. Stellvertreter: Heinz Kaumanns
2. Stellvertreter: Markus Fischer
Mitglied des Betriebsausschusses darf nicht sein, wer durch seine berufliche Tätigkeit in dauernden Geschäftsbeziehungen mit dem Wasserversorgungszweckverband Perlenbach oder anderen Wasserversorgungsträgern steht.
Zu den Aufgaben des Betriebsausschusses zählen insbesondere: