Die für die Befüllung von Gartenteichen sowie für die Entnahme von Bauwasser aus Hydranten benötigten Standrohre, können im Verwaltungsgebäude des Wasserwerkes Perlenbach ausgeliehen werden.
Bei der Ausgabe eines Standrohres mit Wasserzähler kann ein Pfandgeld von 400,00 € verlangt werden. Dieses wird bei Abholung in bar, per Scheck oder per Zahlung durch EC-Karte hinterlegt werden. Bei Rückgabe des Standrohres in einwandfreiem Zustand werden die Forderungen des Wasserversorgungsunternehmens gegen das Pfandgeld aufgerechnet. Ein eventuelles Guthaben wird auf das Konto des Entleihers zurücküberwiesen.
Das einmalige Ausgabeentgelt für das Standrohr beträgt netto 45,00 € + 7 % MwSt. entsprechend 3,15 € = brutto 48,15 €. Das Ausgabeentgelt wird mit der ersten Rechnung berechnet. Das zusätzliche Entgelt für die Benutzung eines Hydranten und die dafür erforderliche Überlassung eines Standrohres beträgt pro Kalendertag aktuell netto 1,10 € + 7 % MwSt. entsprechend 0,08 € = brutto 1,18 €. Dieses Entgelt wird ab dem Tage der Ausgabe bis zur Rückgabe des Standrohres zu den Öffnungszeiten des WWP pro entliehenen Kalendertag berechnet.
Die entnommene Wassermenge wird zum jeweils gültigen Arbeitspreis unserer ZVB-Wasser in Rechnung gestellt. Der Preis je m³ beträgt aktuell netto 2,45 € + 7 % MwSt. entsprechend 0,17€ = brutto 2,62 €.
Zu den Nettopreisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
Zum Ende eines jeden Jahres werden wir Sie auffordern, den Wasserzählerstand des Standrohres abzulesen. Zum 31.12. eines jeden Jahres wird eine Standrohrzwischenabrechnung erstellt. Mit Rückgabe des Standrohres erfolgt die Standrohrschlussabrechnung.
Das Standrohr ist nach schriftlicher Aufforderung z. B. zwecks technischer Überprüfung, Zählerwechsel, Ablesung usw. beim Wasserwerk Perlenbach vorzuzeigen.
Bei Beschädigung bzw. Abhandenkommen des Standrohres haftet der Abholer oder Auftraggeber für die Neubeschaffung bzw. Reparaturkosten des Standrohres.