Es wird ein hoher technischer Aufwand zur hygienischen, chemischen und physikalischen Qualitätssicherung betrieben um uns 24 Stunden mit Trinkwasser zu versorgen. Dabei wird oft vergessen, das Trinkwasser ein Lebensmittel ist. Im wahrsten Sinne des Wortes: Ein Mittel ohne das kein Leben möglich ist. Trinkwasser ist deshalb das einzige Lebensmittel, das durch kein anderes ersetzt werden kann. Da unser Trinkwasser also unersetzlich ist, ist es auch Ausgangspunkt für viele andere Lebensmittel und muss so besonderen Anforderungen genügen. Jeder Liter Wasser, der unseren Wasserhahn erreicht muss strenge Grenzwerte erfüllen. Egal ob es später zum Trinken, Duschen, Kochen oder gar für die WC-Spülung verwendet wird. Festgelegt sind alle Anforderungen die an das Trinkwasser gestellt werden, in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Grundlage der deutschen Trinkwasserverordnung ist die EG Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Zum Schutz des Verbrauchers muss das Trinkwasser mikrobiologisch einwandfrei sein. Nach der Aufbereitung wird daher das Trinkwasser noch desinfiziert. Welche geringe Mengen an Desinfektionsmitteln (z. B. Chlor, Chlordioxid oder Ozon) und wieviel davon zur Sicherstellung des Qualitätsstandarts eingesetzt werden dürfen, ist ebenfalls in der Trinkwasserverordnung genau festgelegt. Die Desinfektion wird durch Messungen überwacht, dabei müssen strenge Grenzwerte eingehalten werden. Diese gesetzliche Grundlage wird durch strenge Kontrollen gesichert. Trinkwasserqualität bedeutet Lebensqualität.
Die Gesamtlänge des Rohrnetzes zur öffentlichen Wasserversorgung in der Bundesrepublik Deutschland, von rund 390.000 km, macht inzwischen nahezu das zehnfache des Erdumfanges aus. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein mit Wasser reich gesegnetes Land. Für uns ist der heute erreichte Standard an Hygiene und Lebensqualität selbstverständlich. Jedoch werden in den Entwicklungsländern 80 % aller Krankheiten und mehr als ein Drittel aller Todesfälle auf verseuchtes Trinkwasser zurückgeführt.
Das Element Wasser enthält viele natürliche Inhaltsstoffe. Wenn Niederschlag versickert und sich an einer wasserstauenden Schicht sammelt entsteht Grundwasser. Der Boden reinigt das Wasser auf natürliche Weise, er wirkt wie ein Filter und nimmt dabei lebenswichtige Mineralstoffe wie Mineralien, Salze und Spurenelemente auf. Die Art und Menge dieser Inhaltsstoffe sind von den Boden- und Gesteinsschichten, durch die das Wasser versickert, abhängig. Da Wasser ein hervorragendes Lösungsmittel ist kann es aber auch Schadstoffe mitnehmen, die in den Boden eingedrungen sind. Im Interesse der Gesundheit gilt daher für jedes Trinkwasser das Reinheitsgebot. Es gibt Grenzwerte für eine Reihe von Inhaltsstoffen die nicht überschritten werden dürfen. Sie dienen der Gesundheitsvorsorge. Das heißt, sie sind so niedrig bemessen, daß man das Trinkwasser unbesorgt sein Leben lang trinken kann. Das Trinkwasser ist unser bestkontrolliertes Lebensmittel. Für kein anderes gibt es so viele und so strenge Grenzwerte, die so häufig kontrolliert werden. Die Einhaltung der Grenzwerte wird mit viel Sorgfalt vom zuständigen Gesundheitsamt und dem Wasserversorgungsunternehmen regelmäßig kontrolliert.
Die hohe Trinkwasserqualität gilt es zu bewahren. Dafür notwendige Voraussetzung ist gutes Rohwasser (so wird das aus Flüssen, Seen, Talsperren und aus dem Grundwasser entnommene Wasser genannt). Denn die Versorgung mit Trinkwasser laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist natürlich bei entsprechend reinem Rohwasser leichter zu erfüllen. Der Grundwasserschutz ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Sicherung der Trinkwasserqualität. Die hohen Anforderungen an die Trinkwasserqualität werden durch fehlende oder nicht vollzogene Maßnahmen im Gewässerschutz behindert. Ziel muss sein, Gewässerschäden zu vermeiden, statt sie im Wasserwerk zu "reparieren". Die hohe Qualität unseres Trinkwassers erfordert saubere Gewässer.
Je stärker das Rohwasser verschmutzt ist, desto höher ist der Einsatz an Technik um es zu Trinkwasser aufzubereiten. Der Einsatz der aufwendigen Technik spiegelt sich im Wasserpreis wieder und führt zwangsläufig zu dessen Erhöhung. Denn nur über einen kostendeckenden Wasserpreis können die Anforderungen an Trinkwasser auch in Zukunft erfüllt werden.
Wasserreparatur im Wasserwerk kann auch auf Dauer kein Ersatz für Gewässerschutz sein. Trinkwasser ist ein Naturprodukt und soll es auch bleiben. Verschmutzungen in der Luft und im Boden machen dem Rohwasser zu schaffen, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen. Verursacher sind wir alle: Landschaft, Gewerbe, Industrie und Haushalte. Gewässerschutz ist daher eine Aufgabe, die uns alle verpflichtet. Hierzu kann jeder seinen Beitrag leisten: Reinigungs-, Putz- und Waschmittel, Körperpflegemittel, Lacke, Farben, Lösungsmittel, Medikamente, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Mineralöle gehören nicht in Boden, Luft und Gewässer. Sparsamer Umgang mit diesen Stoffen und eine korrekte Entsorgung sind ein Beitrag zum Gewässerschutz, den jeder leisten kann.
Auch die Hausinstallation mit den dazugehörenden Leitungen, Armaturen und Geräten kann die Trinkwasserqualität beeinflussen. Ein ordnungsgemäßer Zustand sowie die Wartung und Kontrolle der Hausinstallation ist notwendig um die gelieferte Trinkwasserqualität des Wasserversorgungsunternehmens zu erhalten.
An der Hauptabsperrvorichtung endet die Verantwortung der Wasserversorgungsunternehmen. Für die hinter dem Wasserzähler beginnende Hausinstallation, ist der Hauseigentümer verantwortlich. Auch hier findet die Trinkwasserverordnung anwendung. Für die danach beginnende Hausinstallation ist der Hauseigentümer verantwortlich, denn auch im Haushaltsbereich gilt die Trinkwasserverordnung.
Das Wasser für den menschlichen Gebrauch muss den strengen Qualitätsanforderungen der EG entsprechen. Die Grenzwerte der TrinkwV gelten seit der Neuauflage des Gesetzes von 2001 nicht nur bis zum Hausanschluß, sondern bis hin zum Wasserhahn. Dies ist gerade für Mieter ein großer Vorteil, denn der Vermieter ist bei einer Grenzwertüberschreitung per Gesetz zur Nachbesserung verpflichtet.
Achten Sie darauf sogenanntes "Stagnationswasser" (Standwasser) nicht zum Trinken zu benutzen. Trinkwasser sollte grundsätzlich immer frisch aus der Kaltwasserleitung gezapft werden. Nach längerer Verweildauer des Wassers in den Rohren, z.B. morgens oder nach einem Urlaub, ist es wichtig, dieses Standwasser zuvor vollständig, solange bis es deutlich kühler wird, ablaufen zu lassen! Nutzen Sie das aufgefangene Wasser zum Blumen gießen, Putzen oder Spülen des WCs - frei nach dem Motto "Erst auf´s Töpfchen, dann in´s Kröpfchen."