Gemäß AVB Wasser V vom 20. Juni 1980 sind die Anlagen der Wasserversorgung einschließlich dem Hausanschluß Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens und vor Beschädigung zu schützen. Bevor Arbeiten auf einem Grundstück oder im Straßenbereich durchgeführt werden, ist beim Wasserversorgungsunternehmen ein Lageplan der Anlagen anzufordern.
Der Lageplan kann nur für die zum Versorgungsgebiet des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach gehörenden Anlagen angefordert werden.
Wir werden Ihnen den Lageplan des Bereiches, in dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, umgehend zukommen lassen oder aber mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Bitte machen Sie hierfür folgende Angaben: